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Die Sperrklausel – undemokratisch, verfassungswidrig und richtig falsch für Köln

Am Freitag hat der Landtag, einzig gegen die Stimmen der Piratenfraktion, eine Sperrklausel zur Kommunalwahl ab 2020 beschlossen. Eine Verfassungsklage ist bereits durch die Landespiraten angekündigt.

Begründet wird dieser Schritt mit einer angeblich eingeschränkten Arbeitsfähigkeit der kommunalen Parlamente. Viele Kommunen, so auch Köln, sprechen bei genauer Betrachtung jedoch eine ganz andere Sprache. Die Piraten im Rat der Stadt wollten es bereits zu Beginn des Jahres genauer wissen (1): Die Ratsanfrage „Beeinträchtigen Gruppen und Einzelmandatsträger die Arbeitsfähigkeit der Kölner Kommunalpolitik?“ kann nur als schallende Ohrfeige gegen das Urteil des vom Land beauftragten Gutachten angesehen werden. Die Beantwortung der Stadt, unterzeichnet durch die Oberbürgermeisterin Reker, spricht spekulativ davon: „dass mit der Anzahl der im Rat vertretenen Gruppierungen die Gefahr von Beeinträchtigungen zunimmt“ kommt dann aber im gleichen Satz zu der Schlußfolgerung „dass die vom Gutachtentext festgestellten “erheblichen Funktionsstörungen“ … für den Rat der Stadt Köln nicht festgestellt werden.“ Eindrucksvoll zeigen dies auch die in der Beantwortung beigelegten Zahlen und Statistiken.

Der Sprecher der Piraten im Kölner Rat, Thomas Hegenbarth dazu: „Landesregierung, CDU, Grüne und SPD in NRW halten gerne Sonntagsreden über mehr Demokratie und Bürgerbeteiligung. Sobald es dann bunt und unbequem wird, schalten unsere Landespolitiker in den Rückwärtsgang. So gut wie kein anderes Bundesland hat noch Sperrklauseln zu einer Kommunalwahl. Ganz offensichtlich teilen die Stadt Köln und die Oberbürgermeisterin unsere Auffassung, dass wir Piraten keine Beeinträchtigung sind. Das macht Hoffnung, dass wir diesen wiederholten Versuch über eine Verfassungsklage kassieren werden. Eine Sperrklausel 2014 hätte den Verlust der Piraten und damit vieler innovativer Ideen und Anträge, das Aus eines engagierten Einzelmandatsträgers sowie einer weiteren bunten Gruppe bedeutet. Andererseits hätte es nichts am Einzug von zwei rechtsradikalen Parteien geändert.“

(1) https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0050.asp?__kvonr=58658&voselect=15175

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