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ReweTogo oder warum Nico Kern MdL in Köln verhaftet wurde – Unsere Bundespolizei gibt alles

ReweTogo oder warum Nico Kern MdL in Köln verhaftet wurde – Unsere Bundespolizei gibt alles

Jeder sollte Mitglied des Landtags sein, denn sonst kann das Foto-schiessen am Kölner Hauptbahnhof unangenehm werden. Nico Kern MdL berichtet, wie es ihm erging, als er ein Foto am Kölner Bahnhof schiessen wollte.

https://blog.piratenpartei-nrw.de/kraehennest/2013/03/19/631-rewetogo-oder-warum-nico-kern-mdl-verhaftet-wurde-unsere-bundespolizei-gibt-alles/

http://kellercast.wordpress.com/2013/03/19/kellercast-spezial-002-vom-18-03-2013/

Aktuelle PM vom 21. von Nico Kern:

Nach Polizei-Einsatz im Kölner Hauptbahnhof:
Nico Kern MdL enttäuscht über wiederholte Fehldarstellung durch die Bundespolizei

Der nordrhein-westfälische Piratenabgeordnete Nico Kern zeigt sich enttäuscht vom Beharren der Bundespolizei auf der fehlerhaften Darstellung der Vorkommnisse im Kölner Hauptbahnhof:

Nico Kern MdL:
„Zwar hat der Sprecher der Bundespolizei, Jens Flören, richtigerweise eingeräumt, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für das Vorgehen der Bundespolizeibeamten gab. Dennoch hält er weiterhin an der Darstellung fest, dass es nicht zu einer Festnahme gekommen sei. Dies ist falsch.

Aufgrund der Tatsache, dass ich nicht bereit war, das einzig verbliebene Foto zu löschen, wurde seitens der Polizei angeordnet, dass ich sie zur Bahnhofswache zu begleiten habe. Dort erfolgte die im weiteren polizeilichen Verfahrensgang übliche Aufnahme meiner Personalien.

Die unmissverständliche Anordnung der Beamten, sie zur Wache zu begleiten in Verbindung mit meiner Personalienaufnahme sowie der Androhung der Beschlagnahme meines Smartphones bzw. dessen Speicherkarte lässt es vollkommen abwegig erscheinen, dass es sich hierbei nicht um eine vorläufige Festnahme im Sinne der Strafprozessordnung gehandelt hat. Freiwillig wäre ich sicherlich nicht mitgekommen.

Von der Bundespolizei wünsche ich mir, dass sie zu diesem Vorfall steht und Fehler eingesteht. Doch diese Aussagen dienen wohl nur dazu, die Ereignisse herunterzuspielen. Dies ist sehr bedauerlich. Möglicherweise waren die Beamten mit der Komplexität des Themas „Urheberrecht“ überfordert. Hier besteht rechtlicher Handlungsbedarf. Wir Piraten setzen uns seit jeher für eine umfassende Reform des Urheberrechts an, um es an die Realitäten des 21. Jahrhunderts anzupassen.“

Am Montagabend, 18.03.2013, hatten zwei Beamte der Bundespolizei im Kölner Hauptbahnhof Nico Kern vorläufig festgenommen und damit gedroht, sein Handy zu beschlagnahmen, wenn er ein soeben gemachtes Foto, nicht wieder löschen würde. Der Landtagsabgeordnete hatte kurz zuvor das Logo des Supermarktes „Rewe to go“ fotografiert. Begründung der Beamten vor Ort: das Fotografieren von Firmenlogos würde gegen das geltende Urheberrecht verstoßen.

gez. Nicolaus Kern, MdL

 

3 Kommentare zu “ReweTogo oder warum Nico Kern MdL in Köln verhaftet wurde – Unsere Bundespolizei gibt alles

  1. Sehr geehrte Piraten,

    leider muss ich sagen, dass Herr Kern selber Schuld ist an seinem Dilemma. Die Bahn hat das Hausrecht in jedem deutschen Bahnhof.
    Dieses Hausrecht besagt, so zeigt sich aus eigener Erfahrung, dass in Bahnhöfen weder Ton-, noch Bildaufnahmen gemacht werden dürfen, ausser durch ausdrückliche Drehgenehmigung seitens der Bahn. Sicherlich hätte die Security darauf hinweisen können, dass sie sich darauf beziehen. Alle durch solche widerrechtlich entstanden Aufnahmen müssen vernichtet werden.
    Persönlichkeitsrechte und Rechte Dritter kommen dabei erst in zweiter Ebene dazu. Daher hat die Polizei soweit richtig gehandelt, unter der Prämisse, dass sie wusste, gegen was Herr Kern verstoßen hat.

    mfg
    C.Naue

    • thomasheg

      Mag ja sein das man das juristisch hier irgendwie vertreten kann, aber bitte wo ist die Verhältnismäßigkeit? Wäre Nico Kern kein MdL sondern nur Student, Hartz4ler oder hätte nur das Pech gehabt ohne RTL und Co aufzulaufen die Bundespolizei hätte das konsequent durchgezogen…. und das alles für ein Firmenlogo? Selbst Rewe betont heute, „es sei „selbstverständlich“ jedem Bürger erlaubt, vom „öffentlichen Raum“ aus Rewe-Märkte zu fotografieren, solange keine Angestellte identifizierbar… zu sehen seien…“ Übrigens rechtlich ist es durchaus umstritten das ein Bahnhof ein nichtöffentlicher Raum ist, in dem die so genannte Panoramafreiheit nicht gilt. Also ganz so einfach ist es nicht…

    • Björn

      Naja, die Aussage ist gleichzeitig richtig und falsch.

      Fast richtig: „Die Bahn hat das Hausrecht in jedem deutschen Bahnhof“
      Falsch: „Die Bahn“ – Richtig: die DB Netz AG
      Falsch: „jedem“ – Es wurden schon 2009 genug Bahnhofsgebäude vermietet und verkauft.
      Richtig daran ist eigenltich nur der Grundtenor, dass der Besitzer/die Besitzerin Hausrecht hat.

      Und damit kommen wir zum Blödsinn in der Aussage:
      Dieses Hausrecht besagt, so zeigt sich aus eigener Erfahrung, dass in Bahnhöfen weder Ton-, noch Bildaufnahmen gemacht werden dürfen, ausser durch ausdrückliche Drehgenehmigung seitens der Bahn.
      Lies dir die Hausordnung der DB einfach mal durch, bevor du so etwas in die Welt setzt. Dort steht ausdrücklich drin, dass du für gewerbliche Zwecke eine Genehmigung vorab benötigst.
      .
      Gewerblich!
      .
      Privat kann ich knipsen was ich will.
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      .
      Lustigerweise hat ja auch Rewe „sein/ihr Hausrecht“ von vor dem Laden ausgeübt, nicht die DB auf „ihrem“ Bahnhof. Und dass das Recht am eigenen Bild erst gilt, wenn dieses Bild (bzw. der Teil mit der Person drauf) veröffentlicht wird, und sie nicht nur Beiwerk (§57 UrhG) ist, ist auch klar, oder…?

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