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Fallen zwei Gramm Cannabis unter organisierte Kriminalität?

Gegen den in Münster lebenden, stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Piratenpartei Markus Barenhoff wird seit Mittwoch wegen Drogenbesitzes ermittelt. Bei einer Hausdurchsuchung überreichte er von sich aus eine geringe Menge Marihuana. Laut Informationen von Spiegel-Online soll dieser Vorfall sogar am Donnerstag in einem vertraulichen Lagebericht des Bundesinnenministeriums unter der Rubrik „Organisierte und allgemeine Kriminalität“ erschienen sein.

„Den Besitz von zwei Gramm Marihuana in den Bereich von Schwerkriminalität zu bringen, ist absurd und lächerlich“, äußert sich der Landesvorsitzende der NRW-Piraten, Sven Sladek. „Natürlich gilt auch für Markus Barenhoff das bestehende Gesetz. Ich habe aber den Verdacht, dass hier etwas politisiert wird.“

Münsters Polizeipräsident Hubert Wimber setzt sich schon seit Längerem für die Straffreiheit des Konsums weicher Drogen sowie eine staatlich kontrollierte Freigabe von Drogen ein. Für seinen Standpunkt wurde Wimber in der Vergangenheit aus Kreisen der CDU heftig kritisiert.

Die geringe Menge für den Eigenbedarf liegt im Land NRW derzeit bei zehn Gramm. Bis zu dieser Menge sind die Strafverfolgungsbehörden in der Regel gehalten, von einer Verfolgung abzusehen. „Die bei Herrn Barenhoff vorhandene Menge liegt also im untersten Bereich einer geringen Menge“, erläutert Udo Vetter, Strafverteidiger und Mitglied der NRW-Piraten. „Derartige Fälle werden nach den Vorgaben des Landesjustizministers und der Generalstaatsanwaltschaften regelmäßig wegen geringer Schuld ohne Verurteilung eingestellt.“

„Unabhängig von dem Ermittlungsverfahren werde ich für Herrn Barenhoff prüfen, ob seine Persönlichkeitsrechte verletzt wurden“, teilt Vetter weiter mit. „Die Art und Weise, wie Informationen über dieses Verfahren an die Öffentlichkeit gelangten, wirft gravierende Fragen auf.“

Die Piratenpartei Deutschland steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik und will ein Ende der gescheiterten Prohibition. In NRW konsumieren heute ca. 850.000 Menschen zumindest gelegentlich Cannabis als Genussmittel. Die NRW-Piraten fordern den Gesetzgeber auf, endlich klare und eindeutige Regelungen bezüglich des Erwerbs und Besitzes von für den Eigenbedarf genutzte Mengen zu schaffen.

Quellen:
[1] Spon-Artikel
[2] Stellungnahme Udo Vetter
[3] Wahlprogramm NRW
[4] Bundesprogramm Drogenpolitik

1 Kommentar zu “Fallen zwei Gramm Cannabis unter organisierte Kriminalität?

  1. Hallo,

    da wird ja gerne mal die Presse wegen „Kampagnen“ und reisserischer Überschriften geschmäht, und dann das:
    „Fallen zwei Gramm Cannabis unter organisierte Kriminalität?“
    Nein, das fallen sie natürlich nicht und dies hat auch niemand behauptet.
    Ebenso hat auch niemand „den Besitz von zwei Gramm Marihuana in den Bereich von Schwerkriminalität“ gebracht, denn sonst säße Markus längst ein.

    Was allerdings jemand getan hat: Er hat „vergessen“ einige nicht ganz unwichtige Details zu erwähnen. So sollen ja auch Hanfpflanzen und Anbau-Equipment gefunden worden sein.
    Da dies aber, von Ausnahmen abgesehen, verboten ist, bekommt die Geschichte damit dann ja schon einen etwas anderen Dreh.
    Ist in dem Stadium zwar auch noch keine organisierte Kriminalität, könnte allerdings diese „Fahrtrichtung“ aufnehmen, sollten noch weitere ungünstige Dinge ermittelt werden können.

    „Derartige Fälle werden nach den Vorgaben des Landesjustizministers und der Generalstaatsanwaltschaften regelmäßig wegen geringer Schuld ohne Verurteilung eingestellt.“

    Eben. Markus wird, sofern sich keine weiteren belastenden Aspekte mehr finden lassen, in den rechtsstaatlichen Genuss dieser Vorgabe kommen.
    Also alles in Ordnung.

    „Die Art und Weise, wie Informationen über dieses Verfahren an die Öffentlichkeit gelangten, wirft gravierende Fragen auf.“

    Ja, die nach der berühmt-berüchtigten Transparenz oder dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

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